Frage 46

Die Entscheidung über die Betreuerbestellung ist bekanntzugeben an:

die betreute Person

den Betreuer

die Eltern des Betreuten

die Betreuungsbehörde

den Vermieter des Betreuten

dem Einwohnermeldeamt, wenn ein Einwilligungsvorbehalt für die Aufenthaltsbestimmung angeordnet wurde


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