Frage 50

Das Sachverständigengutachten im Unterbringungsverfahren

ist von einem Diplom-Psychologen zu erstatten

ist grundsätzlich von einem Facharzt für Psychiatrie zu erstatten

kann auch von einem Diplom-Sozialarbeiter mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung erstattet werden

ist von einem Sachverständigen zu erstatten, dessen berufliche Qualifikation nicht im Gesetz festgelegt ist

kann auch von einem Arzt mit Kenntnissen in der Psychiatrie erstattet werden


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