sie sind gesetzlicher Vertreter des Betroffenen
sie sind zuständig für alle Angelegenheiten des Betroffenen
sie werden gerichtlich beaufsichtigt
ihre Entscheidungen gehen den Entscheidungen des Betroffenen vor
sie erhalten beide Aufwendungsersatz und ggf. Vergütung nach den §§ 1835 ff. BGB