so erhält er vom Betreuungsgericht einen Betreuerausweis
muss er ein Führungszeugnis beim Betreuungsgericht einreichen
wird er vom Betreuungsgericht auf seine Aufgaben hingewiesen
erhält er vom Betreuungsgericht einen Vorschuß auf seine Vergütung
muss er seine Einkommensverhältnisse bei Gericht offenlegen