zu Beginn der Betreuung ein Vermögensverzeichnis für den Betreuten zu erstellen und bei Gericht einzureichen
alle Vermögenswerte des Betreuten in Besitz zu nehmen
alle Geldein- und ausgänge in einer Rechnungslegung zu verzeichnen und regelmäßig dem Gericht vorzulegen
dem Betreuten die Kontoverfügungsvollmacht auf dessen Giro - und Sparkonto zu entziehen
eine einschlägige berufliche Qualifikation hierür nachzuweisen