Frage 33

Die Sterilisation ist weiterhin nur dann erlaubt:

wenn sie dem natürlichen Willen der betroffenen Person nicht widerspricht

wenn keine anderen Mittel zur Schwangerschaftsvermeidung geeignet sind

wenn keine Person vorhanden ist, die sich um ein Kind der betroffenen Person kümmern könnte

wenn sonst die Gefahr einer Schwangerschaft droht

nach Geburt ein Entzug des Sorgerechtes des Kindes der betroffenen Person drohen würde

wenn die betreute Person nicht verheiratet ist


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