Frage 43

Der Verfahrenspfleger wird im Betreuungsverfahren

immer bestellt

nur dann bestellt, wenn der Betroffene es beantragt

bestellt, wenn das Gericht es für notwendig hält

bestellt, wenn über eine Sterilisation entschieden werden soll

wenn ein Betreuer für alle Angelegenheiten des Betroffenen bestellt werden soll oder von seiner persönlichen Anhörung abgesehen werden soll


© Copyright: Horst Deinert Letzte Änderung: , Weiterverwendung nur mit Genehmigung des Autors; eine Garantie für Richtigkeit kann trotz aller Sorgfalt nicht gegeben werden.