Frage 47

Das Betreuungsgericht kann im Eilfalle einen einstweiligen Betreuer bestellen:

wenn die notwendigen Verfahrenshandlungen unverzüglich nachgeholt werden

wenn die Anordnung den Zeitraum von 6 Wochen nicht überschreitet

wenn die Anordnung den Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreitet

wenn die Anordnung den Zeitraum von 2 Jahren nicht überschreitet

wenn die Anordnung den Zeitraum von 5 Jahren nicht überschreitet


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