Frage 10

Der Betreuer ist in jedem Falle zuständig für

die gesetzliche Vertretung des Betreuten innerhalb seines Aufgabenkreises

die Übernahme der elterlichen Erziehungsverantwortung (elterliche Sorge)

die Einteilung des Vermögens der betreuten Person

alle Angelegenheiten, die für die betreute Person anfallen und eine gesetzliche Vertretung erfordern

die Rehabilitation des Betreuten (innerhalb des vom Gericht angeordneten Aufgabenkreises)


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