die gesetzliche Vertretung des Betreuten innerhalb seines Aufgabenkreises
die Übernahme der elterlichen Erziehungsverantwortung (elterliche Sorge)
die Einteilung des Vermögens der betreuten Person
alle Angelegenheiten, die für die betreute Person anfallen und eine gesetzliche Vertretung erfordern
die Rehabilitation des Betreuten (innerhalb des vom Gericht angeordneten Aufgabenkreises)