de facto rechtlich unselbständig
geschäftsunfähig i.S. von § 104 BGB
nur noch mit Einwilligung des Betreuers in der Lage, eine Ehe zu schließen
verpflichtet, dem Betreuer sämtliche Post abzuliefern
nicht gehindert, weiterhin über Taschengeld ohne Einwilligung des Betreuers frei zu verfügen