Frage 17

Zum Betreuer bestellt werden darf:

immer nur eine natürliche Person, die geschäftsfähig ist

vorrangig eine natürliche Person, die geschäftsfähig ist

ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins oder der Betreuungsbehörde

ein Mitarbeiter des Wohnheims, in der der Betreute lebt

die Betreuungsbehörde selbst (im Ausnahmefall)


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