Frage 37

Der Betreuer benötigt die Genehmigung des Betreuungsgerichtes zur:

Einwilligung in eine Sterilisation

Einwilligung in jedwede Heilbehandlungsmaßnahme

Verfügung über Zinsen des angelegten Vermögens des Betreuten

Verfügung über Geldbeträge in Höhe von über 300,-- Euro

Verfügung über Geldbeträge in Höhe von über 3.000,-- Euro


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