Er erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung von jährlich 399 Euro
Er ist gesetzlich gegen Unfälle versichert
Er ist gegen alle Schäden, die er verursacht, gesetzlich haftpflichtversichert
Er hat Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine
Er ist (ab 2 Betreuungen) von anderen Ehrenämtern befreit (z.B. als Wahlhelfer im Wahllokal)
Seine ehrenamtliche Tätigkeit wirkt sich rentensteigernd aus