die Verfolgung von finanziellen Ansprüchen des Betreuten
die Begleitung beim Besuch eines Spielcasinos
die Verhandlung mit Gläubigern des Betreuten zur Schuldentilgung
die Verwaltung des Barbetrags nach dem Sozialhilferecht (sog. Taschengeld) bei Personen im Heim
die Anfertigung von Testamenten im Namen der betreuten Person