endet die Betreuung ohne weiteren GerichtsBeschluss
hat der Betreuer die Bestattung des Betreuten zu regeln
hat der Betreuer die Wohnungsauflösung zu veranlassen
hat der Betreuer die den Betreuerausweis an das Gericht zurückzugeben und einen Schlußbericht zu erstatten
hat der Betreuer wichtige Unterlagen an die Erben des Betreuten auszuhändigen
hat der Betreuer nur ganz dringende, unaufsschiebbare Angelegenheiten abzuwickeln