Frage 11

Der Betreuer hat stets das Recht,

die Post des Betreuten zu öffnen

jederzeit Kontakt zum Betreuten aufzunehmen, wenn er sich in einer Einrichtung befindet

im Rahmen seines Aufgabenkreises Verträge in Namen des Betreuten zu schließen

für den Betreuten das Wahlrecht auszuüben

jederzeit die Wohnung des Betreuten zu betreten


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