Ersatz seiner gesamten Barauslagen für die Betreuung
wahlweise eine Aufwandspauschale von jährlich z.Zt. 399 Euro
neben der Pauschale von 399 Euro auch eine angemessene Vergütung
neben der Pauschale von 399 Euro auch Aufwendungen über 5,--Euro
gar nichts ersetzt; er hat seine Aufwendungen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit selbst zu tragen; kann sie aber steuerlich absetzen