ist der Betroffene stets verfahrensfähig (Antragstellung usw.)
ist der Betroffene verfahrensfähig, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat
ist der Betroffene nur dann verfahrensfähig, wenn ihm diese Rechte vom Gericht im Einzelfall eingeräumt werden
ist nur der Verfahrenspfleger des Betroffenen verfahrensfähig, d.h. in der Lage, Anträge zu stellen
ist, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt ist, nur dieser verfahrensfähig; nicht der Betroffene selbst