Zu den Aufgaben eines Betreuers gehört es, im Rahmen der Vermögenssorge Schuldverpflichtungen des Betreuten - häufig Mietschulden, Schulden aus Haustürgeschäften, Abonnements, Versicherungs- und Handyverträgen u.ä. - zu regulieren und auf Mahnungen und Vollstreckungsbegehren zu reagieren. So ist es im Interesse des Betreuten z.B. wichtig zu wissen, ob Forderungen zu Recht bestehen und in welcher Reihenfolge Schulden zu begleichen sind. Dies festzustellen ist oft eine komplizierte, langwierige und arbeitsintensive Aufgabe. Das gesamte gerichtliche Mahn- und Widerspruchsverfahren erfordert fundierte Rechtskenntnisse des Betreuers, damit weiterer finanzieller Schaden vom Betreuten abgewandt wird.
Schwerpunkte:
· Der Betreute als Schuldner
- Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung für Rechtsgeschäfte und Gerichtsentscheidungen
- Auswirkungen des Einwilligungsvorbehaltes – ungerechtfertigte Bereichung und Entreicherung
- Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften - § 138 BGB
Das gerichtliche Verfahren, einschließlich Geschäfts- und Verfahrensfähigkeit und Vertretung im Prozess (Rechtsanwaltserfordernis; Prozesskostenhilfe; Vergleich und Urteil; Rechtsmittel; Darlegungs- und Beweislast; Erfolgsaussichten; Kosten)
- Das gerichtliche Mahnverfahren, der Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung, insbesondere Vollstreckungsschutz; Pfändungsfreibeträge; Eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) und Haftbefehl
- Restschuldbefreiung (Kurzinformation)
- Schulden wegen strafbarer Handlungen (Bußgeld, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe)
- Schulden und Sozialhilfe/ALG 2
- Exkurs: Schulden gegenüber öffentlichen Gläubigern
Neu erschienen:
Meier/Deinert:
Handbuch Betreuungsrecht, 2. Aufl., Heidelberg 2016, 79,99 €